Die erste Steuererklärung

Wer zum ersten Mal Lohn bekommt, fragt sich: Muss ich das machen, bringt es etwas, und bis wann? Kurz gesagt: meistens nicht, oft ja, und freiwillig hast du vier Jahre Zeit.

Stand November 2026 · Steuerjahr 2025 und 2026 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Muss ich abgeben?

Mit nur einem Arbeitgeber und sonst nichts bist du meist nicht verpflichtet. Pflicht wird es erst in Fällen, die das Gesetz aufzählt.1 Für Einsteiger zählen vor allem diese:

  • Du hast nebenbei auf eigene Rechnung mehr als 410 Euro verdient, etwa mit Nachhilfe.
  • Du hast mehr als 410 Euro Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Kurzarbeitergeld bekommen.
  • Du hattest zwei Jobs gleichzeitig, und einer lief über Steuerklasse VI.
  • Beim Lohnsteuerabzug war ein Freibetrag eingetragen, und dein Lohn lag über der Grenze; 2026 sind das 13.614 Euro.
  • Ihr seid verheiratet und hattet die Steuerklassen III und V oder IV mit Faktor.

Passt nichts davon, gibst du freiwillig ab. Nachteile hat das keine, und du kannst dir bis zu vier Jahre Zeit lassen.

Lohnt es sich?

Am Anfang des Berufslebens meistens. Die Gründe sind fast immer dieselben zwei.

Einkommen bis zum Grundfreibetrag bleibt steuerfrei, 2025 waren das 12.096 Euro, 2026 sind es 12.348 Euro.2 Wer nur ein halbes Jahr gearbeitet hat, liegt oft darunter. Der Arbeitgeber hat trotzdem jeden Monat Lohnsteuer abgezogen, und die holst du dir mit der Erklärung zurück.

Außerdem zieht das Finanzamt für berufliche Kosten ohnehin 1.230 Euro ab.3 Fährst du weit zur Arbeit oder hast dir für den Job einen Laptop gekauft, kommst du schnell darüber, und jeder Euro darüber senkt dein zu versteuerndes Einkommen.

Ob bei dir etwas zurückkommt, zeigt ein Blick auf die Lohnsteuerbescheinigung. Steht in der Zeile „einbehaltene Lohnsteuer“ eine Null, gibt es nichts zu erstatten. Eine grobe Einschätzung liefert unser Rechner. Sinnvoll sein kann die Erklärung trotzdem, etwa für einen Verlustvortrag aus dem Studium.

Bis wann?

Freiwillig hast du vier Jahre Zeit, für das Steuerjahr 2022 also noch bis zum 31.12.2026. Pflichtveranlagte geben das Steuerjahr 2026 bis zum 02.08.2027 ab. Alle Termine stehen im Ratgeber Fristen, das Nachholen älterer Jahre unter rückwirkend abgeben.

Diese Unterlagen brauchst du

  • Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers (bekommst du in der Regel Anfang des Folgejahres)
  • Steuer-Identifikationsnummer (steht auf der Lohnsteuerbescheinigung und auf Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern)
  • Bankverbindung für die Erstattung
  • Belege für Ausgaben, die du geltend machen willst, zum Beispiel Arbeitsmittel, Fachbücher oder Bewerbungskosten
  • Falls vorhanden: Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen, etwa Kurzarbeitergeld

Drei Wege zur Steuererklärung

  1. ELSTER, kostenlos: Das Online-Portal der Finanzverwaltung. Für die Registrierung bekommst du einen Aktivierungscode per Post, das dauert einige Tage.4 Für einfache Fälle gibt es eine geführte Variante. Schritt für Schritt erklärt in der ELSTER-Anleitung.
  2. Steuerprogramm: Programme wie smartsteuer oder WISO Steuer führen dich mit Fragen durch die Erklärung und übermitteln sie elektronisch. Sie kosten in der Regel Geld.
  3. Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater: Sinnvoll, wenn deine Situation kompliziert ist. Lohnsteuerhilfevereine verlangen einen Mitgliedsbeitrag, Steuerberater eine Gebühr.

Womit du die Erklärung machen kannst

ELSTER

Kostenlos, direkt von der Finanzverwaltung. Erfordert eine Registrierung mit Aktivierungscode per Post. elster.de

smartsteuer

Steuerprogramm im Browser mit Frage-Antwort-Führung.

WISO Steuer

Bekanntes Steuerprogramm für Browser, PC und App.

Kosten und Funktionsumfang ändern sich jedes Jahr; prüfe die aktuellen Bedingungen direkt beim Anbieter. Weitere Anbieter mit Preisen: Steuerprogramme im Vergleich.

Nach der Abgabe

Irgendwann kommt der Steuerbescheid, per Post und bei Abgabe über ELSTER oft zusätzlich ins digitale Postfach. Eine Erstattung landet auf dem Konto, das du angegeben hast. Lies den Bescheid trotzdem durch. Hat das Finanzamt etwas gestrichen, mit dem du nicht einverstanden bist, kannst du innerhalb eines Monats Einspruch einlegen; die genaue Frist steht im Bescheid.5

Je nach Situation

Studierst du, geht es im Ratgeber zum Studium weiter, mit dem Unterschied zwischen Erststudium und Master. Azubis finden im Ratgeber zur Ausbildung, was sie absetzen können. Hast du mitten im Jahr angefangen zu arbeiten, lies den Text zum ersten Job.

Für zwei Jobs gibt es den Ratgeber Nebenjob, für 603-Euro-Jobs den zum Minijob. Welche Kosten zählen, steht gesammelt unter Werbungskosten. Ältere Jahre holst du so nach, wie es unter rückwirkend abgeben beschrieben ist, und wie das kostenlose Portal funktioniert, zeigt die ELSTER-Anleitung.

Quellen

  1. § 46 Abs. 2 EStG (Pflichtveranlagung): gesetze-im-internet.de
  2. § 32a Abs. 1 EStG (Grundfreibetrag): gesetze-im-internet.de; Wert 2025: bundestag.de
  3. § 9a Satz 1 Nr. 1a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag): gesetze-im-internet.de
  4. ELSTER, Registrierung: elster.de
  5. § 355 Abs. 1 AO (Einspruchsfrist): gesetze-im-internet.de

Häufige Fragen

Muss ich als Berufseinsteiger eine Steuererklärung machen?

Nicht automatisch. Eine Pflicht entsteht in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei mehreren Jobs gleichzeitig mit Steuerklasse VI oder bei Nebeneinkünften über 410 Euro. Sonst ist die Abgabe freiwillig.

Lohnt sich die erste Steuererklärung überhaupt?

Oft ja, wenn Lohnsteuer einbehalten wurde und dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag lag oder deine beruflichen Kosten über 1.230 Euro liegen. Eine Garantie gibt es nicht.

Welche Unterlagen brauche ich?

Vor allem die Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, deine Steuer-Identifikationsnummer, deine Bankverbindung und Belege für Ausgaben, die du absetzen möchtest.

Kostet die Steuererklärung etwas?

Über ELSTER, das Portal der Finanzverwaltung, ist sie kostenlos. Steuerprogramme kosten meist Geld, bieten dafür eine geführte Eingabe. Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine verlangen Gebühren oder Beiträge.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage zum angegebenen Stand. Sie ersetzt keine Steuerberatung und prüft keinen Einzelfall. Wir beantworten keine individuellen Steuerfragen. Steuerregeln ändern sich häufig; maßgeblich sind die Gesetze und die Angaben der Finanzverwaltung. Für deine persönliche Situation wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Wir prüfen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Stand: November 2026, Steuerjahr 2025 und 2026.