Welcher Nebenjob ist gemeint?
Steuerlich gibt es drei Arten von Nebenjob, und sie werden völlig unterschiedlich behandelt.
Ein Minijob bis 603 Euro im Monat (2026) wird meist pauschal versteuert. Er taucht in der Steuererklärung nicht auf und löst auch keine Pflicht aus. Details stehen im Ratgeber Minijob.
Ein zweites Arbeitsverhältnis mit Lohnsteuerabzug, etwa ein Werkstudentenjob neben einem anderen Teilzeitjob, läuft über die Steuerklasse VI. Darum geht es auf dieser Seite vor allem.
Wer nebenbei auf eigene Rechnung arbeitet, zum Beispiel Nachhilfe gibt, als DJ auflegt oder Texte schreibt, hat Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug. Dafür gelten die Grenzen von 410 und 820 Euro weiter unten.
Was Steuerklasse VI bedeutet
Wer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern angestellt ist, bekommt für den zweiten und jeden weiteren Job die Steuerklasse VI.1 In dieser Klasse rechnet der Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug weder den Arbeitnehmer-Pauschbetrag noch den Sonderausgaben-Pauschbetrag ein, beide gibt es nur in den Klassen I bis V.2 Auch der Grundfreibetrag steckt schon im ersten Job. Deshalb wird im Nebenjob ab dem ersten Euro vergleichsweise viel Lohnsteuer einbehalten.
Welcher Job der erste ist, entscheidest du selbst gegenüber den Arbeitgebern. Sinnvoll ist meist, den besser bezahlten Job in Steuerklasse I laufen zu lassen.
Warum die Steuererklärung Pflicht ist
Hast du im Jahr nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.3 Das gilt auch, wenn beide Jobs klein waren. Für das Steuerjahr 2025 endete die Frist ohne Steuerberater am 31.07.2026, für 2026 läuft sie nach unserer Berechnung bis 02.08.2027. Mehr dazu unter Fristen.
Das Finanzamt rechnet dann beide Löhne zusammen und zieht Grundfreibetrag und Pauschbeträge nur einmal ab. Bei zwei kleinen Jobs neben dem Studium liegt das Gesamteinkommen oft so niedrig, dass ein Teil der Lohnsteuer aus Steuerklasse VI zurückkommt. Bei einem Vollzeitjob mit Nebenjob reicht die einbehaltene Steuer meist ungefähr, eine kleine Nachzahlung kommt aber vor.
Grundfreibetrag auf den Nebenjob übertragen
Verdienst du im ersten Job weniger, als steuerfrei bleibt, verschenkst du im ersten Job Freibetrag und zahlst im zweiten trotzdem hohe Lohnsteuer. Dagegen hilft ein Antrag beim Finanzamt: Für den zweiten Job wird ein Freibetrag eingetragen, höchstens in Höhe von Grundfreibetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und Sonderausgaben-Pauschbetrag, wenn der erste Job in Steuerklasse I läuft.4 Für 2026 sind das zusammen 13.614 Euro (12.348 + 1.230 + 36).
Im ersten Job wird im Gegenzug ein gleich hoher Hinzurechnungsbetrag eingetragen. Du kannst also nur so viel übertragen, wie du im ersten Job voraussichtlich nicht brauchst. Der Antrag läuft über den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung, auch online über ELSTER. Die Pflicht zur Steuererklärung bleibt wegen der zwei Arbeitgeber bestehen.
Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug
Für Einkünfte, von denen niemand Lohnsteuer abgezogen hat, gibt es für Arbeitnehmer zwei Schwellen:
- Liegen sie insgesamt über 410 Euro im Jahr, musst du eine Steuererklärung abgeben.3
- Bis 410 Euro bleiben sie steuerfrei. Zwischen 410 und 820 Euro zieht das Finanzamt den Betrag ab, um den deine Nebeneinkünfte unter 820 Euro liegen.5
Ein ausgedachtes Beispiel: Du hast mit Nachhilfe 600 Euro Gewinn gemacht. 820 minus 600 ergibt 220 Euro, die vom Einkommen abgezogen werden. Versteuert werden also nur 380 Euro. Entscheidend ist der Gewinn, also Einnahmen minus Ausgaben, nicht der Umsatz.
Wer nebenbei regelmäßig selbstständig arbeitet, muss den Gewinn ermitteln und je nach Tätigkeit ein Gewerbe anmelden. Das ist ein eigenes Thema, das über diesen Ratgeber hinausgeht.
Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale
Trainierst du nebenberuflich im Sportverein, leitest einen Chor oder gibst Kurse für einen gemeinnützigen Träger, bleiben ab 2026 bis zu 3.300 Euro im Jahr steuerfrei. Für andere nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich, etwa als Kassenwart, sind es bis zu 960 Euro.6 Für das Steuerjahr 2025 galten noch 3.000 und 840 Euro.
Womit du die Erklärung machen kannst
Kostenlos, direkt von der Finanzverwaltung. Erfordert eine Registrierung mit Aktivierungscode per Post. elster.de
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Quellen
- § 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG: gesetze-im-internet.de
- § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 und 2 EStG: gesetze-im-internet.de
- § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 EStG: gesetze-im-internet.de
- § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG; Beträge 2026: § 32a Abs. 1, § 9a Satz 1 Nr. 1a, § 10c EStG: gesetze-im-internet.de
- § 46 Abs. 3 EStG und § 70 EStDV: gesetze-im-internet.de
- § 3 Nr. 26 und 26a EStG: gesetze-im-internet.de
Häufige Fragen
Muss ich mit zwei Jobs eine Steuererklärung machen?
Ja, wenn du von zwei Arbeitgebern gleichzeitig Lohn mit Lohnsteuerabzug bekommen hast, also ein Job in Steuerklasse VI lief. Das regelt § 46 Abs. 2 Nr. 2 EStG. Ein pauschal versteuerter Minijob zählt dabei nicht.
Bekomme ich die Lohnsteuer aus Steuerklasse VI zurück?
Das hängt von deinem Gesamteinkommen ab. Liegt es insgesamt niedrig, etwa bei zwei kleinen Jobs neben dem Studium, kommt oft ein Teil zurück. Bei einem Vollzeitjob plus Nebenjob reicht die einbehaltene Steuer meist ungefähr, eine Nachzahlung ist aber möglich.
Wie viel darf ich nebenbei ohne Lohnsteuerabzug verdienen?
Bis 410 Euro im Jahr bleiben solche Nebeneinkünfte steuerfrei und lösen keine Abgabepflicht aus. Zwischen 410 und 820 Euro wird ein Teil davon abgezogen. Gemeint ist der Gewinn, nicht die Einnahmen.
Kann ich den Grundfreibetrag auf den Nebenjob übertragen?
Ja, wenn du im ersten Job weniger verdienst als Grundfreibetrag plus Pauschbeträge. Du beantragst beim Finanzamt einen Freibetrag für den zweiten Job, im ersten Job wird dafür ein gleich hoher Hinzurechnungsbetrag eingetragen.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage zum angegebenen Stand. Sie ersetzt keine Steuerberatung und prüft keinen Einzelfall. Wir beantworten keine individuellen Steuerfragen. Steuerregeln ändern sich häufig; maßgeblich sind die Gesetze und die Angaben der Finanzverwaltung. Für deine persönliche Situation wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Wir prüfen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Stand: November 2026, Steuerjahr 2025 und 2026.