Verlustvortrag im Studium

Wer im Master, im Zweitstudium oder nach einer Ausbildung studiert, kann die Studienkosten als Verlust feststellen lassen. Das Geld kommt später zurück, wenn du im ersten Job Steuern zahlst.

Stand November 2026 · Steuerjahr 2025 · Allgemeine Information, keine Steuerberatung

Wer einen Verlustvortrag bekommt

Ob Studienkosten einen Verlust ergeben, hängt nur davon ab, ob es deine erste Ausbildung ist.

Kosten für eine Erstausbildung oder ein Erststudium sind keine Werbungskosten, es sei denn, die Ausbildung findet im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt.1 Du kannst sie nur als Sonderausgaben absetzen, bis 6.000 Euro im Jahr.2 Sonderausgaben wirken nur im selben Jahr. Hast du kein Einkommen, gehen sie verloren. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regel 2019 bestätigt.3

Werbungskosten sind Studienkosten dagegen in diesen Fällen:4

  • Master nach dem Bachelor oder ein zweites Studium
  • Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung
  • duales Studium oder Ausbildung im Betrieb, also im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Als abgeschlossene Erstausbildung zählt eine geordnete Ausbildung von mindestens zwölf Monaten in Vollzeit mit Abschlussprüfung.1 Sind deine Werbungskosten höher als deine Einnahmen, entsteht ein Verlust. Gibst du dafür eine Erklärung ab, stellt das Finanzamt ihn gesondert fest und zieht ihn in späteren Jahren von deinen Einkünften ab.5

Welche Kosten zählen

Die ELSTER-Anleitung nennt als Beispiele Prüfungsgebühren, Fachliteratur, Schreibmaterial und Reisekosten.4 Dazu kommen typischerweise Studien- und Semesterbeiträge, der Laptop, Fahrten zur Hochschule und Kosten für Abschlussarbeit oder Auslandssemester. Bei einem Vollzeitstudium gilt die Hochschule als erste Tätigkeitsstätte. Für die Fahrten setzt du deshalb die Entfernungspauschale an, 2025 also 0,30 Euro je Kilometer der einfachen Strecke bis Kilometer 20.6

Zuschüsse, die dir Kosten gezielt erstatten, ziehst du ab.4 Eine Übersicht mit allen Grenzen steht im Ratgeber Werbungskosten.

Wie lange rückwirkend?

Für die Feststellung eines Verlusts gilt eine längere Frist als für die normale freiwillige Steuererklärung. Rechtlich ist die Erklärung zur Feststellung des Verlustvortrags eine Pflichterklärung.8 Deshalb beginnt die vierjährige Frist erst nach bis zu drei Jahren, zusammen sind es bis zu sieben Jahre nach dem Verlustjahr.9 Der Bundesfinanzhof hat genau so gerechnet.8

Hast du für ein Jahr noch nie eine Steuererklärung abgegeben und keinen Steuerbescheid bekommen, ergeben sich nach unserer Berechnung diese letzten Tage:

VerlustjahrFrist endet
201931.12.2026
202031.12.2027
202131.12.2028, ein Sonntag; voraussichtlich verschiebt sich das Ende auf den 02.01.202910

Bis zu diesem Tag muss der Bescheid das Finanzamt verlassen haben. Dass nur deine Erklärung rechtzeitig dort liegt, reicht nicht.9 Wer 2019 noch nachholen will, sollte deshalb im November abgeben, nicht kurz vor Silvester.

Wichtige Ausnahme: Hast du für das Verlustjahr schon einen Steuerbescheid bekommen, in dem die Studienkosten fehlen oder nur als Sonderausgaben stehen, geht die Feststellung nur noch, solange dieser Bescheid geändert werden kann.11 Meist heißt das: innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat.12

Eine Unsicherheit gehört dazu. Die sieben Jahre gibt es, weil die Erklärung als Pflichterklärung gilt. Für verspätete Erklärungen zur gesonderten Feststellung sieht das Gesetz einen Verspätungszuschlag von 25 Euro je angefangenem Monat vor.13 Ob Finanzämter ihn bei nachgeholten Verlusterklärungen von Studierenden festsetzen, haben wir weder in Verwaltungsanweisungen noch in Urteilen gefunden. Geht es um ältere Jahre oder hohe Beträge, frag vorher bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nach.

So geht es in ELSTER

Einen eigenen Vordruck gibt es nicht. Die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags steckt im normalen Formular zur Einkommensteuererklärung.14 So gehst du vor:

  1. In Mein ELSTER das Formular zur Einkommensteuererklärung für das Verlustjahr öffnen. Wie die Registrierung klappt, steht in der ELSTER-Anleitung.
  2. Auf der Startseite des Formulars zusätzlich das Auswahlfeld für die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags setzen.14
  3. Die Studienkosten in der Anlage N eintragen. Master, Zweitstudium und Studium nach der Ausbildung gehören 2025 in Zeile 60, „Fortbildungskosten“. Bewerbungskosten und Ähnliches stehen unter „Weitere Werbungskosten“.4
  4. Hattest du einen Job mit Lohnsteuerabzug, übernimmst du Arbeitslohn und Lohnsteuer aus der Lohnsteuerbescheinigung ebenfalls in die Anlage N.
  5. Prüfen lassen, absenden und das Übertragungsprotokoll speichern.

Ob einfachELSTERplus die Verlustfeststellung abbildet, sagt ELSTER nicht ausdrücklich, und für Jahre vor 2023 gibt es einfachELSTERplus ohnehin nicht.15 Nimm deshalb das klassische Formular. Die Zeilennummern gelten für 2025 und können in älteren Jahrgängen abweichen.

Entsteht ein Verlust, trägt das Finanzamt ihn zuerst in die beiden Vorjahre zurück. Darauf kannst du in der Anlage Sonstiges verzichten, 2025 in Zeile 18; dann wird der ganze Verlust vorgetragen.7 Das ist sinnvoll, wenn du in den Vorjahren so wenig verdient hast, dass ohnehin keine Steuer anfiel. Sonst würde der Rücktrag den Verlust dort verbrauchen, ohne dass du etwas davon hast.

Ein ausgedachtes Beispiel

Lena macht von 2024 bis 2025 ihren Master. Pro Jahr hat sie 3.500 Euro Kosten für Semesterbeiträge, Fahrten, Bücher und einen Laptop. Daneben hat sie einen pauschal versteuerten Minijob, der in der Steuererklärung nicht auftaucht. Sie gibt für beide Jahre eine Erklärung ab, und das Finanzamt stellt zum Ende von 2025 einen Verlustvortrag von 7.000 Euro fest.

2026 fängt sie im Job an. Das Finanzamt zieht die 7.000 Euro von ihren Einkünften ab. Wie viel Steuer das spart, hängt von ihrem Steuersatz ab. Bei angenommenen 30 Prozent für die letzten verdienten Euro wären es rund 2.100 Euro.

Hätte Lena statt des Minijobs einen Werkstudentenjob mit Lohnsteuerabzug gehabt, würde das Finanzamt die Kosten zuerst mit diesem Lohn verrechnen. Dann käme schon im Studium Lohnsteuer zurück, und nur der Rest würde vorgetragen.

Was im ersten Job passiert

Den festgestellten Verlust verrechnet das Finanzamt automatisch mit deinen Einkünften, bis er aufgebraucht ist. Du musst dafür in der Erklärung nur angeben, dass ein Verlustvortrag festgestellt wurde. Solange einer besteht, bist du jedes Jahr zur Abgabe verpflichtet.7 Wie das erste Berufsjahr sonst läuft, steht im Ratgeber Steuererklärung im ersten Job.

Womit du die Erklärung machen kannst

ELSTER

Kostenlos, direkt von der Finanzverwaltung. Erfordert eine Registrierung mit Aktivierungscode per Post. elster.de

smartsteuer

Steuerprogramm im Browser mit Frage-Antwort-Führung.

WISO Steuer

Bekanntes Steuerprogramm für Browser, PC und App.

Kosten und Funktionsumfang ändern sich jedes Jahr; prüfe die aktuellen Bedingungen direkt beim Anbieter. Weitere Anbieter mit Preisen: Steuerprogramme im Vergleich.

Quellen

  1. § 9 Abs. 6 EStG: gesetze-im-internet.de
  2. § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG: gesetze-im-internet.de
  3. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.11.2019, 2 BvL 22/14 u. a., Pressemitteilung: bundesverfassungsgericht.de
  4. ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025, Anlage N Zeile 60 (Fortbildungskosten): elster.de
  5. § 10d EStG: gesetze-im-internet.de
  6. § 9 Abs. 4 Satz 8 und Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG: gesetze-im-internet.de; ELSTER-Anleitung 2025 (erste Tätigkeitsstätte): elster.de
  7. ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung 2025 (Pflicht bei festgestelltem Verlustvortrag; Anlage Sonstiges Zeilen 17 und 18): elster.de
  8. Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.06.2011, IX R 38/10 (Erklärungspflicht und Fristberechnung): bundesfinanzhof.de
  9. § 181 Abs. 1 Satz 2 AO, § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO, § 169 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AO: § 181, § 170, § 169 (gesetze-im-internet.de)
  10. § 108 Abs. 3 AO: gesetze-im-internet.de; zur Anwendung auf das Fristende: Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.01.2016, VI R 14/15: bundesfinanzhof.de
  11. Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.07.2016, IX R 31/15: bundesfinanzhof.de; ohne Steuerbescheid keine Bindung: Urteil vom 13.01.2015, IX R 22/14: bundesfinanzhof.de
  12. § 355 Abs. 1 AO: gesetze-im-internet.de
  13. § 152 Abs. 6 AO: gesetze-im-internet.de
  14. ELSTER, Anleitung zur Einkommensteuererklärung und zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags 2025: elster.de
  15. ELSTER, einfachELSTERplus: elster.de

Häufige Fragen

Kann ich als Student eine Steuererklärung ohne Einkommen machen?

Ja. Für einen Verlustvortrag brauchst du kein Einkommen. Du gibst die Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags ab, und das Finanzamt hält deine Kosten als Verlust fest.

Bekomme ich für mein Bachelorstudium einen Verlustvortrag?

Nur in Ausnahmefällen. Ein Erststudium direkt nach der Schule zählt als Erstausbildung, die Kosten sind dann Sonderausgaben bis 6.000 Euro im Jahr. Ohne Einkommen wirken sie nicht und lassen sich nicht vortragen. Anders ist es, wenn du vorher eine Berufsausbildung abgeschlossen hast oder dual studierst.

Kann ich den Verlustvortrag über ELSTER beantragen?

Ja, mit dem regulären Formular zur Einkommensteuererklärung. Die Studienkosten trägst du in der Anlage N als Werbungskosten ein.

Was passiert mit dem Verlust im ersten Job?

Das Finanzamt zieht ihn von deinen Einkünften ab, bis er aufgebraucht ist. Solange ein Verlustvortrag festgestellt ist, musst du jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben.

Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage zum angegebenen Stand. Sie ersetzt keine Steuerberatung und prüft keinen Einzelfall. Wir beantworten keine individuellen Steuerfragen. Steuerregeln ändern sich häufig; maßgeblich sind die Gesetze und die Angaben der Finanzverwaltung. Für deine persönliche Situation wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Wir prüfen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Stand: November 2026, Steuerjahr 2025.