Jetzt wichtig: Wer für das Jahr 2022 noch Geld vom Finanzamt zurückbekommen könnte und nicht zur Abgabe verpflichtet war, muss die Erklärung bis spätestens 31.12.2026 abgeben.
Die 4-Jahres-Regel
Wer nicht verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann trotzdem freiwillig eine abgeben. Die Abgabe gilt dann als Antrag auf Veranlagung.1 Eine eigene Antragsfrist gibt es dafür nicht mehr: Die frühere Zwei-Jahres-Frist ist entfallen.3
Begrenzt wird die Abgabe nur durch die allgemeine Festsetzungsfrist von vier Jahren.2 Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, für das die Steuer entstanden ist. Für das Steuerjahr 2022 beginnt sie also mit Ablauf des 31.12.2022 und endet mit Ablauf des 31.12.2026.
Fristen je Steuerjahr (freiwillige Abgabe)
| Steuerjahr | Letzter Tag für die freiwillige Abgabe |
|---|---|
| 2022 | 31.12.2026 |
| 2023 | 31.12.2027 |
| 2024 | 31.12.2028 |
| 2025 | 31.12.2029 |
Berechnet nach § 169 Abs. 2 Nr. 2 und § 170 Abs. 1 AO. Für 2022 bestätigt die Finanzverwaltung den 31.12.2026 auch in der ELSTER-Hilfe.4
Wenn du zur Abgabe verpflichtet warst
Für Pflichtveranlagte gilt ein anderer Fristbeginn: Haben sie keine Erklärung abgegeben, beginnt die Festsetzungsfrist später, bis zu drei Jahre nach Ende des Steuerjahres.2 Das ist kein Freibrief: Für Pflichtveranlagte gelten eigene Abgabefristen, und wer zu spät abgibt, riskiert Zuschläge. Wann du zur Abgabe verpflichtet bist, erklären wir im Ratgeber Erste Steuererklärung.
Längere Frist für den Verlustvortrag
Für die Feststellung eines Verlusts, etwa aus einem Master oder Zweitstudium, gelten bis zu sieben Jahre statt vier. Für das Verlustjahr 2019 endet diese Frist nach unserer Berechnung ebenfalls am 31.12.2026, und bis dahin muss der Bescheid schon verschickt sein. Details und Ausnahmen stehen im Ratgeber Verlustvortrag im Studium.
So holst du eine Erklärung nach
- Jahr prüfen. Für jedes Jahr gibst du eine eigene Erklärung ab, mit den Formularen dieses Jahres.
- Lohnsteuerbescheinigung besorgen. Sie zeigt, wie viel Lohnsteuer dein Arbeitgeber einbehalten hat. Falls sie fehlt, hilft der Arbeitgeber oder die Lohnabrechnung vom Dezember.
- Belege zusammensuchen. Zum Beispiel für Fahrten, Arbeitsmittel oder Fachbücher aus dem jeweiligen Jahr.
- Rechtzeitig abgeben. Elektronisch über ELSTER oder ein Steuerprogramm. Prüfe vor dem Kauf eines Programms, ob es das gewünschte Steuerjahr noch anbietet.
Womit du die Erklärung machen kannst
Kostenlos, direkt von der Finanzverwaltung. Erfordert eine Registrierung mit Aktivierungscode per Post. elster.de
Steuerprogramm im Browser mit Frage-Antwort-Führung.
Bekanntes Steuerprogramm für Browser, PC und App.
Kosten und Funktionsumfang ändern sich jedes Jahr; prüfe die aktuellen Bedingungen direkt beim Anbieter. Weitere Anbieter mit Preisen: Steuerprogramme im Vergleich.
Quellen
- § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG: gesetze-im-internet.de
- § 169 und § 170 AO (Festsetzungsfrist, Anlaufhemmung): § 169, § 170
- Landesamt für Steuern Niedersachsen, Wegfall der Zweijahresfrist: lstn.niedersachsen.de
- ELSTER-Hilfe Einkommensteuer 2022: elster.de
Häufige Fragen
Wie viele Jahre rückwirkend kann ich eine Steuererklärung abgeben?
Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann eine Steuererklärung grundsätzlich bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben. Die Frist endet am 31. Dezember des vierten Jahres nach dem Steuerjahr. Für 2022 ist das der 31.12.2026.
Gilt das auch für Studierende und Azubis?
Ja, die Regel gilt für alle, die freiwillig abgeben. Gerade im Studium oder in der Ausbildung lohnt sich ein Blick zurück, weil oft Lohnsteuer einbehalten wurde, obwohl das Einkommen niedrig war.
Was ist, wenn ich zur Abgabe verpflichtet war?
Dann gilt ein anderer Fall: Bei Pflichtveranlagten beginnt die Frist später. Was in deiner Situation gilt, klärt im Zweifel eine Steuerberaterin, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
Kann ich mehrere Jahre auf einmal nachholen?
Ja. Für jedes Jahr gibst du eine eigene Erklärung ab, mit den Formularen und Unterlagen des jeweiligen Jahres.
Hinweis: Diese Seite informiert allgemein über die Rechtslage zum angegebenen Stand. Sie ersetzt keine Steuerberatung und prüft keinen Einzelfall. Wir beantworten keine individuellen Steuerfragen. Steuerregeln ändern sich häufig; maßgeblich sind die Gesetze und die Angaben der Finanzverwaltung. Für deine persönliche Situation wende dich an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein. Wir prüfen die Inhalte sorgfältig, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität. Stand: November 2026, Steuerjahr 2022 bis 2025.